Behandlungshonorar


 

Das Honorar für Ihre Behandlung orientiert sich im Wesentlichen an den Sätzen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) von 1985  und richtet sich nach Zeitaufwand und Therapiemethode. Dieses ist von Ihnen (zunächst) selbst zu tragen.

 

Eine Reihe von Ausnahmen in der Rechnungsstellung wegen erhöhten Zeitaufwands und Arbeitsintensität werden individuell abgestimmt. Die zu erwartenden Kosten können gern vor der Behandlung besprochen werden.

 

 

Bitte beachten Sie: Das Honorar einer heilpraktischen Behandlung ist prinzipiell frei verhandelbar und - wie bei Arzthonoraren - nicht vom Heilerfolg abhängig.
Eine Kostenübernahme durch Krankenkassen, Beihilfestellen und Zusatzversicherungen kann ich nicht gewährleisten.

 

 

Die Rechnungserstellung erfolgt zeitnah; für die Begleichung des Behandlungshonorars bitte ich in der Regel um Barzahlung; Überweisung bedarf der besonderen Vereinbarung.

 

 

 

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